Rechtssicheres Aufzeichnen von Gesprächen mit 3CX

Die rechtssichere Aufzeichnung von Telefongesprächen ist für viele Branchen ein wichtiger Bestandteil des Tagesgeschäfts. Dabei reichen die Gründe für einen Mitschnitt von der Verbesserung der Performance bei Supportgesprächen, der Kundegewinnung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation von mündlich vereinbarten Verträgen.

Für telefonische Vertragsabschlüsse stellt der Gesetzgeber strenge Anforderungen und es gilt dringend zu beachten, dass jeder Mitschnitt eines Telefongesprächs unbedingt der Einwilligung bedarf. Denn wer unbefugt das „nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt“ kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Bei einem Telefonat handelt es sich unstreitig um ein „nicht öffentlich gesprochenes Wort“.

Eine DSGVO-konforme Speicherung der Tonaufnahme bietet die Ritter Technologie im eigenen Rechenzentrum.

3CX-Telefonanlagen bieten bei der Einwilligung zur Aufzeichnung automatisiert vor Gesprächsbeginn dem Kunden die Möglichkeit per DMTF-Tasteneingabe diese Einwilligung zu übermitteln. Der 3CX Benutzer kann in der 3CX-App bequem Aufzeichnungen manuell starten und stoppen. Diese Aufzeichnungen können dann in 3CX bequem eingesehen und verwaltete werden. Es können auch automatische alle Gespräche oder auch nur alle externen Gespräche aufgezeichnet werden. Das manuelle Starten und Beenden von Aufzeichnungen ist allerdings der Enterprise-Version vorbehalten.

Telefongespräche rechtssicher aufzuzeichnen –  (Opt-In) des Anrufers/Angerufenen in den 3CX-Einstellungen: